92025. 08. 2023

Abschlussbericht „Schulsozialarbeit in Sachsen in Veränderung“ veröffentlicht!

Ein Forschungsteam rund um Prof. Constanze Berndt (ehs Dresden), mehrerer Kolleginnen der Landeskirche Sachsen sowie der LAG hat die Ergebnisse einer nunmehr vierten sachsenweiten Mixed-Methods-Befragung von Schulsozialarbeiter:innen im Abschlussbericht „Schulsozialarbeit in Sachsen in Veränderung“ veröffentlicht. Mit diesem Bericht wird der dreijährige Forschungszyklus „Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie“ abgeschlossen. Insgesamt zeigen die umfassenden Daten der Abschlussbefragung eine Diskrepanz zwischen den Aufgaben und professionellen Selbstverständnissen der Fachkräfte und den real gegebenen Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten an den Schulstandorten. Durch den starken Bedarf der Kinder.- und Jugendlichen werden die Kräfte vor allem in der Einzelfallhilfe gebunden.Fazit Prof. Berndt: „Unsere Befunde verweisen nicht nur auf die Notwendigkeit, die Schulsozialarbeit qualitativ und quantitativ auszubauen, damit derzeit häufig stark belastete Fachkräfte gehalten und die sozialpädagogische Arbeit aufgabengemäß ...geleistet werden kann. Im Zuge der Gesamtsituation an Schulen braucht es zudem ressortübergreifende Lösungsansätze und eine stärkere Anerkennung sozialpädagogischer Arbeit als komplementärem, non-formalem Bildungs- und Erziehungsangebot für junge Menschen. Schulsozialarbeit kann und will mehr leisten und gestalten, als Kinder und Jugendliche in krisenhaften Einzelfallsituationen zu unterstützen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass sie als sozialpädagogische Profession diese Anerkennung und Unterstützung selbst erfährt.“

70714. 04. 2021

Freiwillige Impfungen gegen Covid 19 jetzt auch für Schulsozialarbeitende möglich!

Laut einem Rundschreiben des sächsischen Kultusministeriums sind ab 16.04.21 auch für Schulsozialarbeiter*innen Anmeldungen für die freiwillige Impfung gegen das Corona-Virus über die Impfzentren möglich!

Die Anmeldungen sind über das Sächsische Impfportal ab 16.04.21 freigeschaltet unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/

69417. 02. 2021

Kostenlose Schnelltests nun auch für Schulsozialarbeitende

Corona-Antigen-Schnelltestungen sind ab sofort für Schulsozialarbeitende einmal wöchentlich und kostenlos analog den Möglichkeiten für Lehrer*innen vorgesehen. 

Voraussetzung dafür ist, tatsächlich vor Ort in der Schule tätig zu sein. 

Die Tests sind freiwillig. Es gibt keine Testpflicht. 

Grundlage für diese aktuelle Entwicklung ist ein Schreiben des SMK an alle Schulleitungen von Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen, mit Datum 17.02.2021, indem eine Präzisierung der Formulierung “sonstiges pädagogisch tätiges Personal” vorgenommen wurde. 

Zur Teilnahme an den Antigen-Schnelltests ist eine Einwilligungserklärung erforderlich, die vor der Testung ausgefüllt und von der Schulleitung unterschrieben vorgelegt werden muss. Den Vordruck und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/01/13/kostenlose-corona-schnelltests-fuer-schueler-und-lehrer/ 

69216. 02. 2021

Auswirkungen der Corona-Schutzverordnung vom 12.02.2021 auf die Tätigkeit der Schulsozialarbeitenden in Sachsen

Aufgrund von Anfragen und unterschiedlichen Aussagen einzelner Gebietskörperschaften hat sich die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. entschlossen auf folgendes hinzuweisen: 

Die Verordnung erlaubt aufgrund sinkender Inzidenzzahlen im Gegensatz zur vorhergehenden Verordnung wieder Einzelkontakte zu Schüler*innen in Präsenz unter Beachtung der Hygieneregelungen. Konkret heißt es dazu: 

 

§ 4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten 
…. 
(2) Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:  
….. 
16. Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung, Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach dem §§ 11 bis 14 und 16 des Achten Buches Sozialgesetz-buch sowie Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugenderholung; zulässig bleiben mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote, die der Abwendung und Intervention von drohender und bei bestehender Kindeswohlgefährdung dienen sowie im Einzelkontakt durchgeführte Angebote mit pädagogischer Betreuung. …  (Corona-Schutzverordnung 12.02.21) 

 

Demnach ist die Lage unserem Verständnis nach eindeutig. Zulässig sind  

  • online-Kontakte zu Einzelnen oder Gruppen 

  • mobile Einzelkontakte 

  • Einzelkontakte zwecks Abklärung von oder Intervention bei Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 8a SGB VIII  

  • Einzelkontakte zu Kindern oder Jugendlichen in Präsenz.  

Nicht zulässig sind jegliche Formen von Angeboten für Gruppen oder ganze Schulklassen in physischer Präsenz.  

Die Frage des zu empfehlenden Arbeitsortes lässt sich in Anbetracht der unterschiedlichen Bedingungen je nach Schulform und -öffnung und in Anbetracht der weiter bestehenden Anordnung von Kontaktbeschränkungen nicht eindeutig beantworten. Da an Grund- und Förderschulen die meisten Kinder und Lehrkräfte wieder an die Schule zurückgekehrt sind, scheint eine Anwesenheit der Schulsozialarbeiter*innen empfehlenswert. An Oberschulen und Gymnasien stellt sich die Frage anders. Die Abwesenheit der meisten Schüler*innen lässt hier sicher eine Entscheidung – auch im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Schulsozialarbeiter*innen - für ein weiteres Arbeiten im Home-Office zu. Grundsätzlich sind hier die Anstellungsträger aufgefordert, Abwägungen im Einzelfall zu treffen, die auch mögliche erhöhte Gesundheitsrisiken berücksichtigen. 

 

Vorstand und Bildungsreferent*innen der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. 

63527. 08. 2020

Einmaliger kostenloser Corona-Test für Schulsozialarbeitende möglich, die gerade vom Urlaub zurückkommen!

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat in einem Rundschreiben (auch) die LAG über folgenden Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Schulbeginn und der Eindämmung der Corona-Pandemie informiert:

"Das vordringliche Anliegen des Freistaates Sachsen ist es, den Beginn der Schule, der Tätigkeit der Kindertageseinrichtungen und der Beschäftigungsverhältnisse so reibungslos wie möglich zu gestalten. ...
Der Freistaat macht daher einem definierten Personenkreis das Angebot, sich einmalig und freiwillig auf eine SARS-CoV-2 lnfektion testen zu lassen, wenn die Person aus dem Urlaub in Deutschland zurückkehrt und ihre Arbeit wiederaufnimmt. Dies ist ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Regelungen zu Reiserückkehrenden aus dem Ausland..."

Dieses Angebot soll ungeachtet der individuellen Arbeitgeberverantwortung und Trägerschaft auch für Schulsozialarbeiter*innen gelten und ist befristet bis zum Ablauf des 30. September 2020. Zu beachten ist aber noch folgendes:

"Der Test ist kostenfrei. Testen lassen können sich asymptomatische Mitarbeiter, die ihren Dienst ab dem 31. August 2020 in den Einrichtungen wiederaufnehmen. Das Urlaubsende darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Weitere Informationen zu den Anlaufstellen, wo man sich testen lassen kann und zum organisatorischen Ablauf, werden zeitnah auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt abrufbar sein."

 

62610. 07. 2020

Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie - Erste Zusammenfassung der Ergebnisse der ersten Befragung veröffentlicht!

Die LAG beteiligt sich an einer wissenschaftlichen Befragung unter Schulsozialarbeitenden in verschiedenen Phasen der Corona-Krise. weiterlesen

60418. 05. 2020

Aktuelle Rückmeldung zum Einsatz von Schulsozialarbeit an Schule von SMK, LJA und LaSuB

Zur Beantwortung unserer Anfrage zum Einsatz von Schulsozialarbeit an Schule im Bezug auf die am 12. Mai 2020 veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen erhielten wir heute zwei Antworten:

Das Landesjugendamt antwortete uns in Absprache mit dem SMK folgendes:

„Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule, das für alle Schularten Schulstufen und im Sächsischen Schulgesetz verankert ist. Schulsozialarbeiter unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung als auch dabei, den Schulabschluss zu erlangen.
Schulsozialarbeiter können aufgrund von Ziffer 3.3 der geltenden „Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhand mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2- Pandemie“ das Schulgelände betreten, da sie aus den o.a. Gründen zu dem für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlichen Personal zählen.“

Auch das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig stellte uns heute eine aktuelle Antwort des Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) in Rücksprache mit dem Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verfügung:

'Die Schulsozialarbeiter sind über 2.2. bzw. 3.3. in Verbindung mit 1.1. der Allgemeinverfügung als Personen, die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs notwendig sind, zu sehen. Sie sind als Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung an schulischen Einrichtungen beruflich tätig. Ihr Einsatz in Schulen ist je nach Schulart verpflichtend vorgesehen (vgl. § 1 Abs. 4, § 6 Abs. 5 SächsSchulG).'

Diese beiden Antworten sind aus unserer Sicht eine klare rechtliche Grundlage für den weiteren Einsatz von Schulsozialarbeit an Schule in Sachsen.

60217. 05. 2020

Anfrage an das Landesjugendamt gestartet - Betretungsverbot für Schulsozialarbeiter*innen?

Von einigen Schulsozialarbeiter*innen aus ganz Sachsen erhielten wir inzwischen die Rückmeldung, dass bestimmte Passagen der neuen Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen vom 12. Mai 2020 das Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit nicht explizit als schulzugehöriges und somit zutrittberechtigtes Personal an Schule erwähnt und die ersten Schulsozialarbeiter*innen das Betreten und Arbeiten in der Schule verweigert wird.

Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. hat am heutigen Freitag, 15.Mai, eine Anfrage an das Landesjugendamt gestellt mit der Bitte um zeitnahe Klärung sowie Antwort.

Auszug aus der Anfrage:

'Im Mittelpunkt dieser Auslegung steht der Abschnitt "3.3. Schulfremden Personen, die nicht für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes oder des  Betriebs notwendiger Nebeneinrichtungen benötigt werden, ist das Betreten des Schulgeländes untersagt, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. "

Danach werden unter Punkt 3.4. Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen definiert, aber Schulsozialarbeit wird dort nicht aufgeführt.

Nun sind wir und waren wir der Meinung, dass Schulsozialarbeiter*innen de facto und durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Schule nicht als schulfremde Personen anzusehen sind.

Um Fehlinterpretationen vorzubeugen, bitten wir Sie, zeitnah klarzustellen, dass Schulsozialarbeitende im Sinne der Allgemeinverfügung nicht als schulfremde Personen anzusehen sind.'

Wir hoffen auf eine zeitnahe Reaktion auf unsere Anfrage und werden diesbezügliche Antworten auf unserer Homepage veröffentlichen.

Darüber hinaus stehen wir am Montag (18.Mai) und am Mittwoch (20.Mai) gern auch telefonisch in der Geschäftsstelle für Rückfragen zur Verfügung.

59824. 04. 2020

Notbetreuung offen für Kinder von Schulsozialarbeiter*innen?!

Eine telefonische Anfrage bezüglich der sog. "Notbetreuung" für Kinder von Schulsozialarbeitenden beim sächsichen Landesjugendamt und der "Corona-Hotline" des Freistaats ergab folgende Antwort: Laut der geltenden Neuen Allgemeinverfügung für eingeschränkten Schulbetrieb vom 18.04.2020, Anlage 1 "kritische Infrasturktur", ist im letzten Anstrich "Bildung und Erziehung" der Punkt "stationäre und ambulante Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe" aufgeführt.  Schulsozialarbeitende fallen laut Auskunft unter diesen Aspekt der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe. Eine schriftliche Beantwortung steht aus und wird vermutlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

59722. 04. 2020

Schulsozialarbeiter*innen können zurück an die Schulen!

Bisher haben sich mit heutigen Datum (22.04.2020) der Erzgebirgskreis und der LK Leipzig eindeutig dazu positioniert, dass die dortigen Schulsozialarbeiter*innen in Absprache mit den Schulleitungen und unter Einhaltung der Hygieneregelungen wieder an ihren Schulen tätig werden können!

Das Jugendamt des LK Leipzig empfiehlt in einer Träger-Rundmail weiterhin:

"Folgende Unterstützungsangebote sehen wir als möglich/ teilweise auch dringend notwendig an:

  • Bereiten Sie bitte gemeinsam mit den Lehrern den sukzessiven Schulstart vor. Insbesondere das Einhalten der Hygieneregeln sollte durch Sie mit den Schülern trainiert werden. Hierzu gilt es, Maßnahmen mit zu erarbeiten.
  • Daneben gibt es zahlreiche Eltern, die bezüglich der schulischen Betreuung ihrer Kinder an ihre Grenzen stoßen. Hier kann durch Sie eine Art telefonische Sorgenbetreuung eingerichtet werden, sofern nicht bereits geschehen.
  • Auch die Schülerinnen und Schüler haben zunehmend Probleme mit der Situation. Installieren Sie beispielsweise klassenweise Chats, so dass die Schüler mal wieder untereinander in den Austausch gehen können.
  • Letztlich kann es auch eine Idee sein, Rückmeldungen der Eltern und Kinder bzgl. der Gestaltung der Internetbeschulung systematisch aufzugreifen und für die jeweilige Schule auszuwerten. Was hat geholfen, was kann verbessert werden?
  • Eine Nachbereitung der „Auszeit“ mit den Schülern ist ebenfalls wichtig und sollte mit in den Arbeitsplan aufgenommen werden."

Wir hoffen, dass sich auch die anderen Jugendämter in Sachsen entsprechend klar positionieren.

59620. 04. 2020

Stellungnahme der LAG zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit - Kreativität und Einsatzwille braucht finanzielle Sicherheit!

Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. nimmt Stellung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit in Sachsen und tritt damit den Bestrebungen einzelner Landratsämter, für Schulsozialarbeit Kurzarbeit o.ä. zu beantragen, deutlich entgegen. weiterlesen

58207. 04. 2020

Aktuelles zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona - Stand 06.04.2020

Das Sächsische Finanzministerium hat am 30.03.2020 "Anwendungshinweise zum Fördervollzug in Zusammenhang mit Corona - VwV zu §§ 23, 44 SäHO" veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem:

"Zuwendungsempfängern ... sollen grundsätzlich keine schwerwiegenden Nachteile entstehen, soweit diese aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant Projektbestandteile durchführen und an Projekten teilnehmen können. Die Bewilligungsstellen werden gebeten, einzelfallbezogene Entscheidungen zu treffen und die jeweiligen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. ...  5. Soweit im Fördervollzug eine Ermessensspielraum besteht, ist dieser im Zusammenhang mit der aktuellen Sondersituation großzügig auszulegen ..."

Das ganze Schreiben und Anmerkungen dazu finden Sie auf der Homepage des Kinder- und Jugendringes Sachsen unter dem Punkt Anlagen auf folgender Seite: https://www.kjrs-online.de/index.php?modul=news&vid=485

Inzwischen hat der KSV an die Jugendämter in Sachsen eigene Anwendungshinweise zum Umgang mit den Förderungen im Rahmen des SGB VIII herausgegeben, die sich am Schreiben des Finanzministeriums orientieren.Nun sind die örtlichen Jugendämter als jeweilige Zuwendungsgeber an der Reihe, diese Hinweise mit eigenen Auslegungsbestimmungen an die freien Träger der Schulsozialarbeit weiter zu reichen. Damit sollte dann Klarheit darüber bestehen, ob es tatsächlich sinnvoll und unabwendbar ist, Schulsozialarbeiter*innen in Kurzarbeit zu schicken, was unserer Wahrnehmung nach derzeit nicht notwendig erscheint. Dies wird sicher aber auch davon abhängig sein, wann die Schulen wieder geöffnet werden.

57930. 03. 2020

Antworten auf FAQs zum Umgang mit der Corona-Krise des Jugendamtes Dresden

Das Jugendamt Dresden hat über das Fachkräfteportal des Jugendinfoservers Dresden Stellung zu FAQs beim Umgang mit den aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf offene Angebote und Schulsozialarbeit genommen. "... Im Schließungszeitraum akzeptiert das Jugendamt auch sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck. Dies können konzeptionelle Arbeiten, Verwaltungsaufgaben oder auch Erhaltungsmaßnahmen am Objekt sein. Bitte informieren Sie das Jugendamt über Ihre angepasste Form der Angebotsgestaltung in Folge der verfügten Schließung der Einrichtungen. weiterlesen

57626. 03. 2020

Bald Sicherheit zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit in Sachsen trotz Corona-Krise!?

„Derzeit herrscht viel Unsicherheit, inwieweit die Finanzierung durch die Gebietskörperschaften fortgesetzt wird, wenn Angebote wegen der aktuellen Corona-Epidemie nicht die vereinbarten Leistungen erbringen können. Bis die Regelung des Bundes tatsächlich greift und klar ist, wie beispielsweise die einzelnen Kommunen damit umgehen, setzen wir uns bei den entsprechenden Stellen dafür ein, die Finanzierung in voller Höhe fortzuführen“, sagt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Sachsen. Der Verband sei mit den Kostenträgern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Freistaat in engem Kontakt, um eine für alle Träger vertretbare Lösung zu finden. ... " (Der Paritätische Sachsen, 24.03.2020)

Mehr zu dem Thema Finanzierung auch der geförderten Angebote von Schulsozialarbeit in Sachsen findet sich unter folgenden links:

Paritätischer Wohlfahrtsverband und Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wir hoffen, dass durch das Sozialministerium in Sachsen den Trägern und MItarbeiter*innen der Schulsozialarbeit bald Sicherheit durch eine entsprechende Verwaltungsvorschrift und eine öffentliche Erklärung gegeben wird, an welcher sich die Jugendämter der Gebietskörperschaften orientieren können..

57523. 03. 2020

Corona-Link der Staatsregierung

Der Freistaat Sachsen stellt ab sofort alle Informationen und Erlasse unter folgendem link öffentlich zur Verfügung: http://www.coronavirus.sachsen.de/

Halten Sie sich an die Regelungen und blieben Sie gesund!!

70104. 03. 2021

Schulsozialarbeit in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie: Forschungsteam veröffentlicht zweiten Zwischenbericht

Auf der Basis von 168 Datensätzen werden Einschätzungen, Sichtweisen und Erfahrungen von Schulsozialarbeiter:innen aus dem gesamten Freistaat zu ihrer Tätigkeit in der Zeit des eingeschränkten schulischen Regelbetriebes im Sommer 2020 dargestellt und diskutiert.

Die Befunde liefern differenzierte Angaben zu Tätigkeitsbereichen, Potenzialen und Herausforderungen in der Kommunikation, Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie den Bedingungen der Kooperation mit schulischem Fachpersonal. Über die konkreten tätigkeitsbezogenen Perspektiven hinaus reflektieren die Befragten über ihr professionelles Selbstverständnis und den pädagogischen Beitrag der Sozialen Arbeit an der Schule.

 

Pressemitteilung

Die Projekthomepage und die -publikationen finden Sie auch unter https://www.ehs-dresden.de/forschung/ehs-forschungsprojekte/schulsozialarbeit-in-sachsen-in-zeiten-der-corona-pandemie/

 

69008. 02. 2021

Benachteiligte Kinder und Jugendliche brauchen mehr!

Die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. nimmt Stellung für einen stärkeren direkten Unterricht und eine bessere individuelle Begleitung benachteiligter Schüler*innen, um deren Grundrecht auf Bildung auch unter den Bedingungen der Pandemie zu gewährleisten und der Tatsache entgegenzutreten, dass bereits bestehende Bildungsbenachteiligungen sich durch die Auswirkungen des häuslichen Lernens in der Pandemie potenzieren.  Zum Wortlaut der Stellungnahme geht es hier.

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