Ihr wollt Mitglied werden?

Wir freuen uns, über euer Interesse an einer Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V.

Bitte ladet unseren Mitgliedsantrag herunter und sendet ihn ausgefüllt an:

Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V., Königsbrücker Str. 67, 01099 Dresden

Wir freuen uns sehr über aktive Mitglieder, welche die Aufgaben und Vorhaben der LAG durch ihre Mitarbeit unterstützen und mitgestalten. Es können natürliche (Privatpersonen, unabhängig von Trägerzugehörigkeit o.ä.) und juristische Personen (öffentliche und freie Träger von Schulsozialarbeit) Mitglied werden. Beim Beitritt juristischer Personen muss der Mitgliedsantrag von vertretungsberechtigten Personen unterschrieben sein. Neue Vereinsmitglieder sind ab Antragsdatum vorläufig Mitglied und werden laut Satzung noch einmal offiziell von der Mitgliederversammlung aufgenommen. Vorläufige Mitglieder genießen jedoch auch bereits alle Vorteile ordentlicher Mitglieder.

Zweimal im Jahr werden die Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung eingeladen.

Einmal jährlich laden wir unsere Mitglieder zu einer Jahrestagung ein.

Eure Vorteile:

Mitglieder der LAG erhalten eine Vergünstigung bei allen Fortbildungen und sonstigen Veranstaltungen der LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V., bei denen ein Teilnehmerbeitrag erhoben wird.

Mitglieder können regelmäßig kostenfrei an einer Rechtsfallwerkstatt mit einem Juristen teilnehmen.

Mitglieder können den Seminarraum der Geschäftsstelle in Dresden für bis zu 20 Personen und nach erfolgreicher Abstimmung & Anmeldung bei den Bildungsreferent:innen kostenfrei nutzen.

Mitglieder können unsere Mitgliedskarte beim Deutschen Jugendherbergsverband für Gruppen mitnutzen.

Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird in Form des Jahresbeitrages bis zum 31. März eines jeden Jahres bzw. bis vier Wochen nach Eintritt in den Verein gezahlt. Zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird eine Rechnung versandt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt:

  • für natürliche Personen 40,- Euro
  • für Träger, die bis zu 7 Schulsozialarbeiter:innen beschäftigen 100,- Euro
  • für Träger, die ab 8 Schulsozialarbeiter:innen beschäftigen 150,- Euro

Kontoverbindung:

Sozialbank

Empfängerin: LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V.

IBAN: DE51 3702 0500 0003 6598 00

BIC: BFSWDE33XXX

Datenschutz: Bitte nehmt unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis und bestätigt dies auf dem Mitgliedantrag.

Wir freuen uns, über euer Interesse an einer Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V.

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Zweimal im Jahr werden die Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung eingeladen.

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Mitglieder können regelmäßig kostenfrei an einer Rechtsfallwerkstatt mit einem Juristen teilnehmen.

Mitglieder können den Seminarraum der Geschäftsstelle in Dresden für bis zu 20 Personen und nach erfolgreicher Abstimmung & Anmeldung bei den Bildungsreferent:innen kostenfrei nutzen.

Mitglieder können unsere Mitgliedskarte beim Deutschen Jugendherbergsverband für Gruppen mitnutzen.

Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag wird in Form des Jahresbeitrages bis zum 31. März eines jeden Jahres bzw. bis vier Wochen nach Eintritt in den Verein gezahlt. Zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages wird eine Rechnung versandt.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt:

  • für natürliche Personen 40,- Euro
  • für Träger, die bis zu 7 Schulsozialarbeiter:innen beschäftigen 100,- Euro
  • für Träger, die ab 8 Schulsozialarbeiter:innen beschäftigen 150,- Euro

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Empfängerin: LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V.

IBAN: DE51 3702 0500 0003 6598 00

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