Therapieplätze für Kinder und Jugendliche – Servicesstelle der KV Sachsen nutzen

Im letzten Jahr veröffentlichte die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. eine Stellungnahme mit der Forderung nach einem Ausbau von (psycho-) therapeutischen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Auch andere Organisationen wendeten sich mit Forderungen, Stellungnahmen und Petitionen an die Öffentlichkeit sowie an politische Entscheidungsträger:innen. Das Thema und die Problematik der fehlenden ambulanten und stationären, zeitnahen psychotherapeutischen Versorgung ist bekannt, gehört, gefordert – leider passiert bisher nur wenig.

Wir möchten an dieser Stelle einen Hinweis der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), mit welcher wir im Austausch zur Problematik stehen, an Sie als Schulsozialarbeitende weitergeben:

Die OPK rät immer wieder die Terminservicestelle der KV Sachsen zu benutzen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, dass diese innerhalb von 4 Wochen einen Sprechstundentermin vermitteln müssen. Außer im Raum Leipzig funktioniert dies sehr gut. Wichtig ist zu wissen, dass eine Sprechstunde keine Behandlung ist (aber erste Absicherung, Diagnostik und Anbindung ermöglicht), aber diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden.

Außerdem hat die Bundespsychotherapeutenkammer & BkE eine Broschüre für Eltern herausgegegeben, wo alle möglichen Hilfeformen für psychische Probleme bei Kindern aufgeführt uner erläutert sind.

Im letzten Jahr veröffentlichte die LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V. eine Stellungnahme mit der Forderung nach einem Ausbau von (psycho-) therapeutischen Angeboten für Kinder und Jugendliche. Auch andere Organisationen wendeten sich mit Forderungen, Stellungnahmen und Petitionen an die Öffentlichkeit sowie an politische Entscheidungsträger:innen. Das Thema und die Problematik der fehlenden ambulanten und stationären, zeitnahen psychotherapeutischen Versorgung ist bekannt, gehört, gefordert – leider passiert bisher nur wenig.

Wir möchten an dieser Stelle einen Hinweis der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), mit welcher wir im Austausch zur Problematik stehen, an Sie als Schulsozialarbeitende weitergeben:

Die OPK rät immer wieder die Terminservicestelle der KV Sachsen zu benutzen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, dass diese innerhalb von 4 Wochen einen Sprechstundentermin vermitteln müssen. Außer im Raum Leipzig funktioniert dies sehr gut. Wichtig ist zu wissen, dass eine Sprechstunde keine Behandlung ist (aber erste Absicherung, Diagnostik und Anbindung ermöglicht), aber diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden.

Außerdem hat die Bundespsychotherapeutenkammer & BkE eine Broschüre für Eltern herausgegegeben, wo alle möglichen Hilfeformen für psychische Probleme bei Kindern aufgeführt uner erläutert sind.