Kollegiale Fallberatung in der Schulsozialarbeit
Kollegiale Fallberatung in der Schulsozialarbeit
Seminarstart: 15.09.2026
Anmeldeschluss: 18.08.2026
Ort: Chemnitz
Dipl. Sozialpädagoge (FH) Wolfgang Müller
- Bildungsreferent LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V.
- zert. Praxisberater und Fortbildner, nlp-pracitioner
- langjährige Leitungs- und Fachberatungserfahrung in der Jugendhilfe
Kosten:
Zielgruppe:
Schulsozialarbeiter:innen an allen Schulformen in Sachsen
In der Schulsozialarbeit begegnen Fachkräfte komplexen Situationen, die professionelles Handeln und reflektierte Entscheidungen erfordern. Die meisten Kolleg:innen arbeiten allein an einer Schule mit vielen Kindern, Jugendlichen und Lehrkräften und vertreten dort die Profession Sozialer Arbeit mit ihren Prinzipien, Deutungen und Handlungsansätzen in einem nach anderen Grundsätzen agierenden System.
Kollegiale Fallberatung bietet hier eine strukturierte und zugleich ressourcenorientierte Methode, um gemeinsam im Team herausfordernde Fälle zu beleuchten, neue Perspektiven zu gewinnen und tragfähige Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
In dieser Fortbildung lernen die Teilnehmenden ein Konzept der kollegialen Fallberatung kennen und üben verschiedene Phasen und Rollen anhand eigener Beispiele. Vertiefend wird die Methode um wichtige „Werkzeuge“ ergänzt, wie z.B. das „Reflecting Team“, sowie die Anwendung von Qualitätskriterien aus der Schulsozialarbeit und Berufsethik des DBSH.
Neben methodischem Hintergrundwissen steht die erlebnisorientierte Erprobung im Mittelpunkt, sodass die Teilnehmenden die Methode direkt in ihre eigene Praxis übertragen können.
Inhalte:
· Ziele, Rollen, Phasen und Regeln des Beratungsprozesses
· Praxisübungen mit realen Fällen aus der Schulsozialarbeit
· Umgang mit Dynamiken und Stolpersteinen
· Ergänzung um Beratungstechniken und Qualitätskriterien
· Umsetzungsmöglichkeiten im eigenen Team
Ziele: Die Teilnehmenden
· stärken ihre Beratungskompetenz und Reflexionsfähigkeit,
· erweitern ihr methodisches Repertoire,
· erleben kollegiale Beratung als wirksames Instrument professioneller Zusammenarbeit.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.